- Anreise der Betreuungskräfte nur mit negativem Test-Ergebnis
- Anreise nur in gesicherter Form (Hygieneverordnung, Kleinbusse etc.)
- Ausnahmen von der Quarantänepflicht aufgrund Systemrelevanz der Betreuungskräfte
(Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen)
- Strikte Einhaltung der Hygienevorschriften im Einsatz
- Erläuterungen der aktuellen Auswirkungen und Maßnahmen unter 040 – 68 99 64 83